Infothek
Höhere Erbfallkostenpauschale ab 2025
Der Erbfallkosten-Pauschbetrag steigt ab dem Jahr 2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro.
mehrZu den Fahrtkosten eines (erwerbslosen) Teilzeitstudierenden zwischen Wohnung und Studienort
Für die Frage, ob die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zum Studienort nur basierend auf der Entfernungspauschale als Werbungskosten angesetzt werden können, ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige einem Vollzeitstudium oder einem Teilzeitstudium nachgegangen ist.
mehrNeuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
Unterhaltsaufwendungen sind ab dem Veranlagungszeitraum 2025 zusätzlich zu den bereits bekannten Voraussetzungen nur noch dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Zahlung durch eine Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgt.
mehrZu den steuerfreien Lieferungen von Blindenwaren
Bei bestimmten Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften schließt das Umsatzsteuergesetz den Vorsteuerabzug aus. Das Niedersächsische Finanzgericht hat erstmals dazu Stellung genommen, wenn gleich zwei Befreiungsvorschriften greifen, d. h., bei der einen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, bei der anderen aber nicht.
mehrHaushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gem. § 35a EStG gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.